Hiermit gestatte ich der Philipps-Universität Marburg, vertreten durch die
Universitätsbibliothek Marburg (UB), mein Dokument zu den unten genannten
Lizenzbedingungen zur freien Nutzung im Internet bereitzustellen.
Im Rahmen der öffentlichen Bereitstellung sind Nutzer berechtigt,
Dokumente zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch herunterzuladen,
zu speichern oder in kleiner Anzahl zu drucken (§53 UrhG).

LIZENZBEDINGUNGEN FÜR DIE BEREITSTELLUNG AUF DEM DOKUMENTENSERVER 
                DER PHILIPPS-UNIVERSITÄT MARBURG

   1. Rechteübertragung
      Der Autor überträgt der Philipps-Universität Marburg dauerhaft und
      unwiderruflich das einfache Recht zur freien elektronischen
      Bereitstellung im Internet und zur Archivierung auf dem Dokumentenserver
      der Universität Marburg.
      Alle weiteren Rechte für die Verwertung des Dokumentes verbleiben beim
      Autor. Der urheberrechtliche Schutz bleibt durch diese Lizenz unberührt.
      Mit dem Hochladen des Dokumentes ist kein rechtlich verbindlicher
      Anspruch auf die Bereitstellung oder Archivierung verbunden.

   2. Rechte Dritter
      Der Autor erklärt, dass mit der Bereitstellung seines Dokumentes und
      jedes Bestandteils (z.B. Abbildungen) keine Rechte Dritter
      (z.B. Ko-Autoren, Verlag, Drittmittelgeber) verletzt werden.
      Der Autor stellt die Universität Marburg von etwaigen Ansprüchen Dritter
      frei. Die UB Marburg ist berechtigt, den Zugriff auf ein Dokument zu
      sperren, soweit konkrete Anhaltspunkte für eine Verletzung von Rechten
      Dritter bestehen.

   3. Langzeitarchivierung und Transformation in andere Formate
      Der Universität Marburg wird das Recht eingeräumt, die bereitgestellten
      Dokumente in einem Langzeitarchiv zu speichern und bei Bedarf
      (z.B. Migration, Barrierefreiheit, bessere Zugänglichkeit oder
       Erschliessung) in andere elektronische und physische Formate zu
       überführen und diese gemäss Absatz 1 zu verwerten.

   4. Weitergabe von Metadaten und Dokumenten
      Der Universität Marburg ist es gestattet, die Metadaten anderen
      Datenbanken zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus ist es der
      Universität Marburg gestattet, die Dokumente Dritten im Rahmen
      nationaler Sammelaufträge zur Online-Bereitstellung oder Archivierung
      zur Verfügung zu stellen.