Das FDZ Ruhr als Vertrauensstelle

Gute empirische Forschung benötigt vielfältige qualitativ hochwertige Daten. Hierunter fallen insbesondere – sensible Daten z.B. Abrechnungsdaten der Krankenkassen oder Befragungsdaten vulnerabler Gruppen aus dem Bildungsbereich. Die Verarbeitung dieser sensiblen Daten muss konform der Datenschutz-G...

Olles dieđut

Furkejuvvon:
Bibliográfalaš dieđut
Publikašuvnnas:Bausteine Forschungsdatenmanagement
Váldodahkkit: Hertweck, Friederike, Raatz, Philip, Vollmer, Katharina
Materiálatiipa: Artikel (Zeitschrift)
Giella:duiskkagiella
Almmustuhtton: Philipps-Universität Marburg 2025
Fáttát:
Liŋkkat:Liŋkkat
Fáddágilkorat: Lasit fáddágilkoriid
Eai fáddágilkorat, Lasit vuosttaš fáddágilkora!
Govvádus
Čoahkkáigeassu:Gute empirische Forschung benötigt vielfältige qualitativ hochwertige Daten. Hierunter fallen insbesondere – sensible Daten z.B. Abrechnungsdaten der Krankenkassen oder Befragungsdaten vulnerabler Gruppen aus dem Bildungsbereich. Die Verarbeitung dieser sensiblen Daten muss konform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfolgen. Zur Gewährleistung einer datenschutzkonformen Verarbeitung kann eine Vertrauensstelle als Intermediär zwischen datengebender und datennehmender Einrichtung eingebunden werden. Eine solche Vertrauensstelle fungiert folglich als Datentreuhänder. Am RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (RWI) übernimmt das Forschungsdatenzentrum Ruhr (FDZ Ruhr) die Funktion der Vertrauensstelle. Dieser Beitrag erläutert die Umsetzung und institutionellen Rahmenbedingungen der Vertrauensstelle am RWI. Hierzu werden im Folgenden das RWI und das FDZ Ruhr kurz charakterisiert. Anschließend wird auf die rechtlichen Grundlagen und die operative Umsetzung unter Bezugnahme zweier Praxisbeispiele eingegangen und abschließend als Fazit ein Best-Practice-Verfahren vorgestellt.
DOI:10.17192/bfdm.2025.1.8760